Gesetzliche KrankenKasse
Leistungen
95 % aller Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung oder Krankenkasse sind vom Gesetzgeber genau vorgeschrieben - das bedeutet nahezu gleiche Leistung. Für Sie als Versicherte(r) heißt dies, dass Ihre Krankenkasse stets die Kosten übernimmt, die an ärztlichen Maßnahmen notwendig und wirtschaftlich ist - ganz gleich wieviel Ihre Krankenversicherung kostet. Der Beitrag richtet sich nach einem Beitragssatz, der Ihnen Monat für Monat vom Bruttolohn berechnet wird. So kommen teilweise gravierende Beitragsunterschiede zusammen.
Der richtige Wechsel
Seit dem 01. Januar 2001 haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Krankenversicherung selber zu wählen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate (Beispiel: Sie möchten am 16.03.200x Ihre Krankenkasse kündigen. Der nächstmögliche Zeitpunkt wäre dann eine Kündigung zum 01.06.200x). Nach einem Wechsel sind Sie dann 18 Monate an dieses Kasse gebunden, bevor Sie erneut wechseln könnten. Ausnahme: Werden die Beiträge erhöht, haben Sie ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht mit zweimonatiger Kündigungsfrist. Damit ein Wechsel reibungslos abgewickelt werden kann, benötigen Sie von Ihrer bisherigen Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung in der Ihre Versicherungszeit aufgeführt ist.
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