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Gesetzliche KrankenKasse

Leistungen

95 % aller Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung oder Krankenkasse sind vom Gesetzgeber genau vorgeschrieben - das bedeutet nahezu gleiche Leistung. Für Sie als Versicherte(r) heißt dies, dass Ihre Krankenkasse stets die Kosten übernimmt, die an ärztlichen Maßnahmen notwendig und wirtschaftlich ist - ganz gleich wieviel Ihre Krankenversicherung kostet. Der Beitrag richtet sich nach einem Beitragssatz, der Ihnen Monat für Monat vom Bruttolohn berechnet wird. So kommen teilweise gravierende Beitragsunterschiede zusammen.

Der richtige Wechsel

Seit dem 01. Januar 2001 haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Krankenversicherung selber zu wählen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate (Beispiel: Sie möchten am 16.03.200x Ihre Krankenkasse kündigen. Der nächstmögliche Zeitpunkt wäre dann eine Kündigung zum 01.06.200x). Nach einem Wechsel sind Sie dann 18 Monate an dieses Kasse gebunden, bevor Sie erneut wechseln könnten. Ausnahme: Werden die Beiträge erhöht, haben Sie ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht mit zweimonatiger Kündigungsfrist. Damit ein Wechsel reibungslos abgewickelt werden kann, benötigen Sie von Ihrer bisherigen Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung in der Ihre Versicherungszeit aufgeführt ist.

 

Ihr Kassenwechsel - Mehr netto pro Monat!

Geben Sie in einfach Ihr derzeitigen Brutto-Lohn, dass Bundesland in dem Sie wohnen und den Beitragssatz Ihrer jetzigen Kasse ein. Der Rechner ermittelt Ihnen dann ihr derzeit mögliches Sparpotential mit. Wenn Sie wechslen möchten können Sie problemlos Ihre Unterlagen per Internet anfordern. Das Kündigunsschreiben (RTF ca. 15 KB) für Ihre alte Krankenkasse können Sie hier downloaden.

 
 

Jetzt wechseln und dabei richtig sparen.

 
 
         
  >> Druckversion E-Mail: service@maletzki.de Letzte Aktualisierung_ 03.02.2009