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Private Haftpflichtversicherungen richtig kündigen

Ordentliche Kündigung

Ihre private Haftpflichtversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine sogenannte ordentliche Kündigung beendet wird. Die Frist hierfür beträgt drei Monate zum im Versicherungsschein genannten Ablauf. Bitte beachten Sie, dass Ihre Kündigung drei Monate vor diesem Ablauf beim Versicherer eingegangen sein muß (es zählt also nicht der Absendetermin).

 

   

Downloaden Sie sich das Musterkündigungsschreiben für die ordentliche Kündigung und ergänzen dieses mit Ihren persönlichen Daten.

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Außerordentliche Kündigung

Im Schadenfall

Hat ihr Haftpflichtversicherer einen berechtigten Schaden abgelehnt oder aber reguliert, so kann dieser Vertrag von Ihrer Seite (wichtig: auch vom Versicherer) innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens gekündigt werden. Die Kündigung kann dann entweder mit sofortiger Wirkung oder aber zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.

 
   

Downloaden Sie sich das Musterkündigungsschreiben für die außerordentliche Kündigung nach einem Schadensfall und ergänzen dieses mit Ihren persönlichen Daten.

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Bei Beitragserhöhung

Erhöht sich die Prämie Ihrer privaten Haftpflicht ohne das sich die Leistung verbessert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ihre Kündigung muss dem Versicherer innerhalb eines Monats nach Zugang der Prämienerhöhung zugehen. Eine Kündigung kann dann erfolgreich ausgesprochen werden, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Vertragsabschluss vor dem 01.01.1991: Beitragserhöhung mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr oder mehr als 20% in den letzten drei Versicherungsjahren
  • Vertragsabschluss 01.01.1991 - 28.07.1994: Beitragserhöhung mehr als 5% gegenüber dem Vorjahr oder mehr als 25% gegenüber der Erstprämie
  • Vertragsabschluss ab dem 28.07.1994: Nach jeder Beitragserhöhung
 
   

Downloaden Sie sich das Musterkündigungsschreiben für die außerordentliche Kündigung nach einer Beitragserhöhung und ergänzen dieses mit Ihren persönlichen Daten.

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Bei Risikowegfall oder Doppelversicherung

Sie möchten mit Ihrem Lebenspartner(-in) zusammenziehen und haben beide eine private Haftpflichtversicherung? Dann können Sie den im Vergleich jüngeren Vertrag mit sofortiger Wirkung aufheben. Ihr Partner wird dann kostenfrei in den dann noch bestehenden Vertrag aufgenommen, sofern es sich dabei nicht um einen Single- oder sonstigen Spezialtarif handelt. Bei Tod des Versicherungsnehmers kann der Vertrag zum Todestag gekündigt werden.

 
   

Downloaden Sie sich das Musterkündigungsschreiben für die außerordentliche Kündigung zur Beseitigung der Doppelversicherung.

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  >> Druckversion Letzte Aktualisierung am 21.05.2005