Gesetzliche Krankenversicherung richtig kündigen
Ordentliche Kündigung
Seit dem 1. Januar 2002 können Versicherte grundsätzlich jederzeit ihre Krankenkasse wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate. Sie ist auch bei Arbeitgeberwechsel, Eintritt von Arbeitslosigkeit oder Wechsel in den Ruhestand einzuhalten. Angehörige, die aus der kostenlosen Familienversicherung ausscheiden, können ohne Kündigungsfrist sofort bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl Mitglied werden.
Sofern man nach dem 1. Januar 2002 bereits seine Krankenkasse gewechselt hat, ist man für mindestens 18 Monate an diese Kasse gebunden. |