>> Home >> Info-Center >> Richtig Kündigen >> Gesetzliche Krankenversicherung richtig kündigen  
Hier können Sie sich rund um die Uhr über Versicherungen infromieren, Preise vergleichen und online beantragen.
 
 
Unsere Testsieger
Highlights
Unsere Linkempfehlungen
 
 
 
 
 
 
 

Gesetzliche Krankenversicherung richtig kündigen

Ordentliche Kündigung

Seit dem 1. Januar 2002 können Versicherte grundsätzlich jederzeit ihre Krankenkasse wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate. Sie ist auch bei Arbeitgeberwechsel, Eintritt von Arbeitslosigkeit oder Wechsel in den Ruhestand einzuhalten. Angehörige, die aus der kostenlosen Familienversicherung ausscheiden, können ohne Kündigungsfrist sofort bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl Mitglied werden.

Sofern man nach dem 1. Januar 2002 bereits seine Krankenkasse gewechselt hat, ist man für mindestens 18 Monate an diese Kasse gebunden.

 
   

Downloaden Sie sich das Musterkündigungsschreiben für die ordentliche Kündigung und ergänzen dieses mit Ihren persönlichen Daten.

    derzeit nicht aktiv  
[ca. 18 KB]   [ca. 34 KB]    
 

Sonderkündigungsrecht

Erhöht ihre Kasse den Beitragssatz, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit zweimonatiger Kündigungsfrist.

   

Downloaden Sie sich das Musterkündigungsschreiben für ihr Sonderkündigungsrecht und ergänzen dieses mit Ihren persönlichen Daten.

    derzeit nicht aktiv  
[ca. 18 KB]   [ca. 34 KB]    

 

Eine Kündigung ist so einfach

Die Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse kann durch einfachen Brief oder Faxübermittlung erfolgen. Die bisherige Kasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung auszustellen.

 
   
     
     
     
     
     
     
     
         
  >> Druckversion E-Mail: service@maletzki.de Letzte Aktualisierung am 20.08.2005