Versicherungen richtig kündigen
Versicherungen sind grundsätzlich richtig und wichtig, aber nicht jeder braucht jede Police. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle aufzeigen welche Möglichkeiten Sie haben Versicherungen zu kündigen. Gründe hierfür können Veränderungen Ihrer persönlichen Lebenssituation sein - z. B. eine gemeinsame Wohnung mit ihrem Lebenspartner, das Wegfall eines bestimmten Risikos oder die Erkenntniss das es vergleichbare oder bessere Angebote wesentlich günstiger gibt. Dieser Punkt hat besonders in den letzten Jahren zugenommen, denn nie war es so einfach und schnell möglich, sich die gewünschten Infromationen im Internetzeitalter zu beschaffen. Durch den Wechsel zu günstigeren Anbietern lassen sich in Zeiten knapper Kassen so schnell einige Hundert Euro pro Jahr und Haushalt sparen. Generell empfehlen wir Ihnen die Kündigung (auch Widerruf und Rücktrittt) schriftlich per Einschreiben an den Versicherer zu senden, denn nur dann können Sie nachweisen, dass diese auch fristgerecht abgeschickt wurde.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Widerruf und Rücktritt
Auch wenn Sie bereits einen Versicherungvertrag unterschreiben haben, können Sie diesen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Auf dieses Recht werden Sie von guten Beratern grundsätzlich bei Vertragsabschluss hingewiesen bzw. eine Widerrufsbelehrung ist i.d.R. im Antrag aufgeführt und muss von Ihnen gegengezeichnet werden. Erfolgt eine Belehrung hierüber nicht, haben Sie noch vier Wochen nach der ersten Beitragszahlung Zeit diesen Vertrag zu kündigen.
Ist ein Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss ausgeschlossen haben Sie stattdessen ein sogenanntes Rücktrittsrecht. Sie können dann bei einer Lebensversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Police (des Versicherungsscheins) vom Vertrag zurücktreten. Wird auf dieses Recht seitens der Versicherung nicht hingewiesen, verlängert sich die Rücktrittsfrist. Sie können dann noch bis zu vier Wochen nach der ersten Beitragszahlung vom Vertrag zurücktreten.
Widerspruch
Das Widerspruchsrecht gilt grundsätzlich bei allen Versicherungsverträgen, ausser das Sie bereits bei Vertragsunterzeichung alle wichtigen Verbaucherinformationen und Versicherungsbedingungen erhalten haben. In der Praxis ist dieses jedoch sehr selten. Im Normalfall erhalten Sie diese mit der Police. Sie können dem Vertrag dann bis zu 14 Tagen nach erhalt widersprechen. Sind Ihnen die Bedingungen und Informationen nicht mit der Police ausgehändigt worden kommen Sie bis zu einem Jahr nach Zahlung der ersten Prämie aus diesem Vertrag heraus. Für den Fall das in der Police etwas anderes als im Antrag steht, können Sie bis zu vier Wochen nach Erhalt des Vertrags widersprechen.
Kündigungsarten
Ordentliche Kündung
Jeder Versicherungsvertrag, der mindestens ein Jahr läuft, kann zum Ablauf des Vertrages mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich dieser stillschweigend um ein weiteres Jahr. Bei KFZ Versicherungen gilt ein einmonatiges Kündigungsrecht zum Ende des Versicherungsjahres.
Außerordentliche Kündigung
Dieses Kündigungsrecht haben Sie, wenn die Beiträge Ihre Versicherung steigen, wenn der Versicherungsschutz nicht mehr benötigt wird weil das Risiko wegfällt oder wenn ein Schaden reguliert wurde. |