Voraussetzungen
Versichert werden Fahrzeuge, die erstmalig
- vor dem 31.12.1975 zugelassen wurden
- sich in einem guten und weitgehend originalen Zustand befinden
- nicht als Alltagsfahrzeug genutzt werden (Kfz-Schein-Kopie des Alltagsfahrzeuges - muß nicht bei der AXA versichert sein - ist dem Antrag beizufügen).
- eine geringe jährliche Fahrleistung (< 5.000 km) haben
- alle Nutzer über 25 Jahre alt sind
- in einer Garage untergebracht werden
- und wenn vier aktuelle Fotos (schräg von vorn und hinten, Motorraum, Innenraum), Kopie des Kfz-Briefes, Wert- und Zustandsangabe oder Gutachten vorliegen.
Nicht versichert werden:
- modifizierte Fahrzeuge
- Fahrzeuge in schlechtem Erhaltungszustand
- ältere Fahrzeuge im Alltagsgebrauch
- Newcomer
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Versicherungsform
Oldtimer werden zum Marktwert versichert.
Die Fahrzeugversicherung soll im Schadenfall den besonderen Wert des Fahrzeuges ersetzen, der von Kriterien wie Typ, Zustand, Originalität und
besonderer Ausstattung bestimmt wird.
Der Marktwert eines Oldtimers steigt i.d.R. mit fortschreitendem Alter
- und liegt oft über dem ursprünglichen Listenpreis bzw. dem Kaufpreis
eines evtl. Nachfolgefahrzeuges (Entschädigungsgrenze der üblichen AKB =
Wiederbeschaffungswert ).Um einen optimalen Schutz zu bieten, versichern wir den Marktwert des
Fahrzeuges. Der Marktwert ist der Verkaufspreis des Oldtimers und seiner
Teile am Spezialmarkt.
Der versicherte Marktwert bildet im Schadenfall die
Höchstentschädigungsgrenze. Für Wertsteigerungen ist jedoch eine 10%ige
Vorsorgeversicherung, mindestens 500 Euro bis höchstens 50.000 Euro,
beitragsfrei im Vertrag enthalten.
Bei PKW bis 25.000 Euro und Motorrädern bis 10.000 Euro ist kein
Wertgutachten erforderlich. 4 Fotos (wie oben beschrieben), eine Kopie
des Kfz-Briefes, sowie eine Wert- und Zustandsangabe genügen.
Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind über den Deckungsumfang der "normalen" AKB zusätzlich versichert:
- Vandalismus
- Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug einen Unfall erleidet
- Schäden an demontierten Einzelteilen, während der Restaurierung oder Reparatur des Fahrzeuges
- Schäden durch Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Hunden
- Versicherungsschutz auf der Fähre
- ahrzeug-Ersatzteile bis 10 % des Marktwertes, die im Haus oder in der Garage des Versicherungsnehmers gelagert werden
- Austausch der Fahrzeugschlösser nach Schlüsselentwendung
- Erweiterte Deckung für Oldtimer-Gespanne
Außerdem bieten wir einen speziellen Oldtimer-Schutzbrief, der
in Verbindung mit der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen
werden kann:
Der neue Oldtimer-Schutzbrief garantiert dem Oldtimer-Fahrer eine hohe
Möbilität. Da die "normalen" Schutzbriefleistungen den
Ansprüchen eines Oldtimers nicht gerecht werden, wurden hier gezielt
Belange von Oldtimer-Fahrern berücksichtigt.
Welche Leistungen enthält der Oldtimer-Schutzbrief?
- Abschleppen und Bergen nach Panne oder Unfall
- Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
- Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall (ab 100 km Umkreis/Wohnort)
- Ersatzteilversand (sofern keine Beschaffung der Teile möglich ist)
- Fahrzeugrücktransport bzw. -unterstellung nach Fahrzeugausfall
- Ersatz von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln
- Vermittlung ärztlicher Betreuung
- Kosten für Krankenhausbesuch
- Routenplanung (bis zu zweimal jährlich)
- Besorgung von Vignetten
Warum keine Pannenhilfe?
Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge
nicht geleistet werden, da die Pannendiensteevt. erforderliche
Ersatzteil nicht vorhalten können und auch nicht über das notwendige
Know-how verfügen. Statt dessen wird das Fahrzeug - unabhängig vom
Schadenort - in die Heimatwerkstatt transportiert, damit es fachkundig
und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird.
Welche Besonderheiten bietet der Oldtimer-Schutzbrief?
- Fahrzeugrücktransport: Der Oldtimer wird im
geschlossenen Spezialtransporter an den ständigen Wohnsitz oder die
Heimatwerkstatt gebracht. So werden Beschädigungen durch
konventionelle Transporter, die auf die heutigen, gängingen
Fahrzeugabmessungen ausgelegt sind, vermieden.
- Anlieferung eines eigenen Ersatz-Oldtimers:
Anstatt des Mietwagenanspruches (hier wird kein Oldtimer zur
Verfügung gestellt), kann die Anlieferung eines eigenen
Ersatz-Oldtimers gewünscht werden.
- Kostenerstattung bei selbstorganisierter
Ersatzteilbeschaffung: Im Gegensatz zur "normalen"
Schutzbriefleistung, bei der neben Versand auch die Beschaffung von
Ersatzteilen organisiert wird, ist dies bei Oldtimern i.d.R. nicht
zu leisten, da besonderes Know-how über die generelle Verfügbarkeit
und die Bezugsquellen erforderlich ist. Daher werden für die
selbstorganisierte Ersatzteilbeschaffung Kosten für
Reiseaufwendungen, Porto oder Telefon bis zu 250 EUR ersattet.
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