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Häufige Kundenfragen zum Thema "Oldtimerzulassung"

Fragenschwerpunkte:

 

Allgemeine Fragen zum Angebot

Wie alt muß ein Fahrzeug sein, damit es bei diesem Angebot als Oldtimer gilt ?

Um bei der AXA als Oldtimer eingestuft zu werden, muß das Fahrzeug vor dem 31.12.1975 zugelassen worden sein. Die weiteren Zeichnungsrichtlinien entnehmen Sie bitte den Voraussetzungen auf der Eingangsseite.

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Warum brauche ich für meinen Oldtimer ein Wertgutachten?

Die Versichertung benötigt eine objektive und unparteiische Aussage (=Wertgutachten) bei Motorrädern ab 10.000 Euro und allen sonstigen Wagnissen ab 25.000 Euro Fahrzeugwert. Gern sind wir Ihnen bei der Wahl eines geeigneten Sachverständigen behilflich.

  • Sie als Fahrzeugbesitzer müssen im Falle eines Schadens Wert und Zustand nachweisen. Dies gestaltet sich vor allem dann schwierig, wenn das Fahrzeug entwendet wurde oder total abgebrannt ist.
  • Fahrzeuge desselben Typs können aufgrund unterschiedlicher Erhaltungszustände völlig verschiedene Werte haben. Gerade überdurchschnittlich gut erhaltenen bzw. restaurierten Fahrzeugen wird der "normale" Marktwert, der sich aus der aktuellen Marktsituation ermittelt, oft nicht gerecht.
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Vorteile im Kaskoschaden:

  • Der durch Gutachten ermittelte Fahrzeugwert ist Grundlage zur Beitragsberechnung und Basis für die Schadenregulierung.
  • Die Kaskoregulierung umfaßt grundsätzlich die Wiederherstellung des alten Zustandes durch Reparatur und nicht durch Restaurierung. Bei Fahrzeugen, deren beschädigte Bereiche sich in gutem Zustand befanden, sind die sog. Abzüge "neu für alt" durch Wertverbesserung nicht gerechtfertigt, da durch die Reparatur keine Verbesserung, sondern nur eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes erfolgt. Durch ein detailliertes Gutachten, welches konkrete Angaben über den Fahrzeugzugstand vor Schadeneintritt liefert, kann nachweislich sichergestellt werden, daß Sie keine Nachteile in der Schadenregulierung hinnehmen müssen.
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Vorteile im Haftpflichtschaden (Fremdschaden):

  • In diesem Fall müssen Sie dem gegnerischen Haftpflichtversicherer den Wert Ihres Fahrzeuges nachweisen. Immer wieder treten bei diesen Schadenfällen Probleme auf. Die "normalen" Versicherer können sich nicht vorstellen, daß gewisse Fahrzeuge mit den Jahren im Wert steigen und nicht, wie sonst üblich, an Wert verlieren. Die Erfahrungen aus unserem Kundenkreis haben gezeigt, daß berechtigten Ansprüchen teilweise nur über den Weg einer gerichtlichen Klärung stattgegeben wurde.
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Kosten des Gutachtens:

  • Standard-Bewertung - ab ca. 200 Euro zzgl. Mwst. Generell empfehlenswert, da eine eingehende Untersuchung der einzelnen Baugruppen Ihres Fahrzeuges vorgenommen und der vorliegende Zustand detailliert beschrieben und kommentiert werden.
  • Kurzcheck - ab ca. 100 Euro zzgl. Mwst.
    Preisalternative zum Bewertungsgutachten, wobei eine hierüber getroffene Wert- und Zustandsaussage gewisse Probleme in sich bergen kann: Da das Fahrzeug nur oberflächlich in Augenschein genommen wird, muß im Schadenfall mit einer eingehende Prüfung gerechnet werden. Sollte dann ein anderer Marktwert ermittlet werden, geht diese Tatsache zu Ihren Lasten
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Historisches Kennzeichen (H-Kennzeichen)

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Gibt es für Oldtimer besondere Kennzeichen und wie kann ich ggf. eines bekommen?

Für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, sich in einem überdurchschnittlichen und originalen Erhaltungszustand befinden und vornehmlich der "Pflege kraftfahrzeug historischen Kulturgutes"
dienen, gibt es ein besonderes Kennzeichen, das sog. "Historische Kennzeichen".

Um ein solches Kennzeichen zu bekommen, wird eine Begutachtung nach §21c StVZO durch den TÜV (alte Bundesländer) oder die DEKRA (neue Bundesländer) vorgenommen, welche bestätigen muß, daß es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt.

Sobald Sie diese Bestätigung haben, können Sie bei der Zulassungsstelle ein Oldtimer-Kennzeichen beantragen. Dort wird die Schlüsselnummer in Ihrem Fahrzeugbrief in "98" geändert; an das Kennzeichen wird ein "H" stellvertretend für "historisch" angehängt.

Damit haben Sie für Ihr Auto die Betriebserlaubnis als Oldtimer und kommen in den Genuß einer besonderen Kfz-Steuer:

  • Motorräder 46 Euro im Jahr
  • alle übrigen Kraftfahrzeuge 191 Euro im Jahr

unabhängig vom Hubraum. Da Sie Ihren Oldtimer jederzeit an- und abmelden können, zahlen Sie nur für die zugelassene Zeit.

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Kann ich meinen historisch zugelassenen Oldtimer auch mit einem "Saisonkennzeichen" nutzen?

Eine Kombination aus "Historischem Kennzeichen" und "Saisonkennzeichen" ist nicht möglich.

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Was bedeutet "Begutachtung nach § 21c StVZO"?

Bei einer Begutachtung nach §21c StVZO wird festgestellt, ob Ihr Fahrzeug als Oldtimer gilt und das H-Kennzeichen zugeteilt bekommt. Dabei werden die Originalität und der Zustand des Fahrzeuges überprüft. Dies wird durch ein Gutachten bestätigt.

 

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Kann auf die Begutachtung verzichtet werden, wenn das Fahrzeug gerade bei einer HU war?

Nein, leider muß die Begutachtung für ein "Historisches Kennzeichen" durch einen hierfür zugelassenen Sachverständigen trotzdem erfolgen. Dies liegt u. a. daran, daß Fahrzeugart und Schlüsselnummer im Fahrzeugbrief geändert werden müssen, um in den Genuß der Steuerbegünstigung zu gelangen.

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Ab wann kann ich für meinen Oldtimer ein "Historisches Kennzeichen" bekommen?

Entscheidend ist immer der Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges, nicht das Jahr. So können Sie z. B. ein Fahrzeug mit Erstzulassung am 25.12.1971 auch erst ab dem 25.12.2001 als historisches Fahrzeug zulassen.

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Wirkt es sich negativ aus, wenn das Fahrzeug nicht im Baujahr zugelassen wurde?

Ja, denn entscheidend, ob es sich um einen Oldtimer handelt, ist das Erstzulassungsdatum, nicht das Datum der Auslieferung.

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Was ist bei Import-Fahrzeugen zu beachten?

Bei Import-Fahrzeugen steht im Fahrzeugbrief häufig nicht das Jahr der Erstzulassung, sondern des Imports. Deshalb sollten Sie sich immer die Original-Zulassungspapiere, zumindest aber in Kopie, aushändigen lassen.

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Müssen Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, zwangsweise historisch zugelassen werden?

Die Entscheidung, ob das Fahrzeug mit einem "Historischen Kennzeichen" zugelassen wird oder nicht, liegt ganz an Ihnen. So können Sie Ihr Fahrzeug, auch wenn es älter als 30 Jahre ist, ganz "konventionell" oder saisonweise zulassen.

Für Hubraum-schwache Fahrzeuge ist die konventionelle Zulassung weiterhin am sinnvollsten.

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Wie wirken sich Veränderungen am Fahrzeug aus? Haben sie u. U. Einfluß auf die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens?

Um als Oldtimer zu gelten, sollte das Fahrzeug den Originalzustand widerspiegeln, d. h. gewisse Änderungen haben keinen Einfluß auf die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens, andere hingegen einen negativen Einfluß

.Keinen Einfluß haben z. B.

  • Ausrüstung des Fahrzeuges mit einem Katalysator
  • Einbau einer 12 Volt-Lichtmaschine und H4-Scheinwerfersätze
  • Ersetzen der zerstörten Karosserie, wenn der ursprüngliche Eindruck des Kfz erhalten bleibt
  • Umbau eines Fahrzeuges in der Nachkriegszeit wenn zeitgenössisch (z. B. "Hot Rod", s.u.)
  • die Veränderung selbst schon "historisch" ist, also mind. 20 Jahre zurückliegt.

Negativen Einfluß haben z. B.

  • moderne Technik und Kunststoffkarosserie
  • Änderung des zeitgenössischen Erscheinungsbildes des Fahrzeuges
  • Tuningmaßnahmen
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Wird mein in den 60er Jahren zum "Hot Rod" umgebautes Fahrzeug als Oldtimer anerkannt?

Ja, da es sich bei dem "Hot Rod" um ein Stück amerikanischer Kraftfahrzeuggeschichte handelt.

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Können auch Lkw als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen werden?

Ja, sofern sie die Begutachtung nach §21c StVZO bestehen.

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Darf ich meinen historisch zugelassenen Oldtimer gewerblich nutzen?

Nein, eine gewerbliche Nutzung ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Allerdings spricht nichts dagegen, wenn Sie z. B. Ihre Bekannten auf einer Hochzeit fahren, solange Sie dieses nicht regelmäßig und entgeltlich tun.

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Gibt es das "Historische Kennzeichen" nur in der "neuen" Euro-Version?

Ja, Historische Kennzeichen werden nur als Euro-Kennzeichen ausgestellt.

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Mein Oldtimer hat einen besonders schmalen Kennzeichenhalter, so daß normale Kennzeichen zu groß sind. Was ist zu tun, damit ich das "Historische Kennzeichen" trotzdem bekomme?

In diesem Fall sollten Sie bei der Zulassungsstelle um eine besonders kurze Nummer bitten. Eventuell können Sie auch ein Motorrad-Kennzeichen erhalten.

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Kann ich mein bisheriges Kennzeichen für das "Historische Kennzeichen" übernehmen?

Wenn das bisherige Kennzeichen nicht länger als sieben Zeichen ohne das "H" ist, ist es möglich, die bisherige Kombination zu übernehmen. Wird das Kennzeichen durch das zusätzliche "H" breiter als der Kennzeichenhalter des Fahrzeuges, beantragen Sie ein Kennzeichen in Engschrift oder ein Leichtkraftrad-Kennzeichen.

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Kann ich meinen Oldtimer auch bei Smog-/Ozon-Alarm nutzen?

Für Oldtimer gibt es hier keine Sonderregelung, es gelten die üblichen Vorschriften.

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Rotes Dauerkennzeichen (07er-Nummer)

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Für welche Fahrzeuge gilt ein rotes Oldtimerkennzeichen und wie bekomme ich es?

Ein Mindestalter des Kfz für rote Oldtimerkennzeichen sieht der Gesetzgeber nicht vor, aber es haben sich 20 Jahre eingebürgert. In Einzelfällen genügt der Nachweis, daß es sich um ein besonders seltenes und automobilhistorisch wertvolles Fahrzeug handelt. Insofern können ggf. auch jüngere Fahrzeuge versichert werden.

Das rote Oldtimerkennzeichen beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle. Dort müssen Sie Ihren Personalausweis, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Liste der Oldtimerfahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen bewegt werden sollen, sowie eine Deckungszusage (Doppelkarte) Ihrer Versicherungsgesellschaft vorlegen. Die Zulassungsstelle wird außerdem einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg einholen.

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Gilt das rote Oldtimerkennzeichen nur für ein Fahrzeug?

Nein, auf das rote Oldtimerkennzeichen können mehrere Fahrzeuge zugelassen werden.

 

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Müssen für rote Oldtimerkennzeichen Steuern gezahlt werden?

Ja, die jährliche Steuer beträgt

  • 46 Euro für Motorräder
  • 191 Euro für alle sonstigen Risiken

unabhängig von der Anzahl der Risiken.

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Muß ich ein Fahrtenbuch führen?

Ein Fahrtenbuch muß geführt werden, wenn das Fahrzeug mit einem roten Oldtimerkennzeichen ausgestattet ist.

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Muß ich mit meinem Oldtimer weiterhin zum TÜV, wenn ich ein rotes Oldtimerkennzeichen habe?

Gesetzlich vorgeschrieben sind weder TÜV noch Hauptuntersuchung. Allerdings sieht ?28 StVZO eine Einschränkung insoweit vor, "daß nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn das Kfz frei von groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln ist, die seine Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen". Sie sind als Fahrzeughalter also dazu verpflichtet, das Fahrzeug verkehrssicher und den Vorschriften entsprechend zu halten.

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Kann die Zulassungsstelle einen Nachweis über die Verkehrssicherheit meines Oldtimers verlangen?

Ja, es liegt im Ermessen der Zulassungsstelle, ob sie einen Nachweisüber die Verkehrstüchtigkeit des Kfz verlangt oder nicht. Bedenken Sie auch: Wer die Vorschriften der StVO und StVZO nicht einhält, macht sich strafbar und gefährdet seinen Versicherungsschutz.

 

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Welche Fahrten dürften mit einem roten Oldtimerkennzeichen gemacht werden?

Zu den gesetzlich erlaubten Fahrten mit rotem Oldtimerkennzeichen gehören

  • Prüfungsfahrten (z. B. durch einen Sachverständigen)
  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten
  • An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung, Reparatur und Pflege des Fahrzeuges
  • Fahrten zu einer Messe oder Show, wenn es sich um Oldtimer-Veranstaltungen handelt
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Darf ich mit meinem roten Oldtimerkennzeichen auf einer Hochzeit fahren?

Nein, da eine Hochzeitsfahrt nicht zu den gesetzlich genehmigten Fahrten gehört (s. weiter oben).

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Kann ich mit dem roten Oldtimerkennzeichen ins Ausland fahren?

Das ist vom Besuchsland abhängig. Einige Länder (z. B. Schweiz,Österreich, Holland, Italien) erkennen das rote Kennzeichen an, andere (z. B. Belgien, Luxemburg) dagegen nicht.

Denken Sie bitte daran, daß es sich um eine genehmigte Fahrt, z. B. Oldtimer-Treffen, handeln muß !

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Kann das rote Oldtimerkennzeichen auch für andere, "normale" Fahrzeuge genutzt werden?

Nein, da diese Fahrzeuge weder im Fahrzeugscheinheft eingetragen sind,noch handelt es sich um Oldtimer.

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Kann ich das rote Oldtimerkennzeichen auch abmelden?

Das Abmelden ist ohne weiteres möglich. Die Steuer wird anteilig erstattet. Allerdings müssen Sie bei Wiederinbetriebnahme das aufwendige Beantragungsverfahren erneut durchlaufen.

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Was ist beim Kauf oder Verkauf eines Oldtimers zu beachten, der über das rote Dauerkennzeichen bewegt wird?

Beim Verkauf eines Oldtimers wird dieser entweder aus dem Fahrzeugscheinheft ausgetragen oder Sie geben den roten Fahrzeugschein zurück.

Beim Kauf eines Oldtimers ist das gleiche zu beachten wie bei der Anmeldung: Sie müssen bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere vorlegen und erhalten dort einen neuen, roten Fahrzeugschein oder einen Eintrag in das Fahrzeugscheinheft. Erst dann dürfen Sie den Oldtimer bewegen.

Egal ob Kauf oder Verkauf: setzen Sie Ihren Versicherer in jedem Fall umgehend in Kenntnis.

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Wird wie beim Historischen Kennzeichen der Fahrzeugbrief geändert?

Nachdem Sie ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt haben, erhalten Sie einen besonderen Fahrzeugschein oder ein Fahrzeugheft, je nachdem, für wie viele Fahrzeuge das rote Oldtimer-Kennzeichen gelten soll. Fahrzeugschein/Fahrzeugheft werden von der Zulassungsstelle ausgefüllt; Sie selber dürfen keine Einträge vornehmen. Außerdem muß jede Seite mit Ihrer Unterschrift und einem Amtsstempel versehen werden.

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Also brauche ich keinen normalen Fahrzeugbrief mehr?

Nein, da die Zulassungsstelle ein besonderes Dokument ausstellt (s.o.). Der ursprüngliche Fahrzeugbrief verfällt. Soll das Fahrzeug später wieder "normal" zugelassen werden, ist eine Vollabnahme erforderlich.

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Wie unterscheidet sich das rote Oldtimerkennzeichen vom normalen Oldtimerkennzeichen?

Zum einen in der Farbe. Außerdem tragen rote Oldtimerkennzeichen die Form "XY-07 ...". Vor April 1995 ausgegebene rote Kennzeichen haben die Form "XY-06 ..." und können weiterverwendet werden.

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Kann die Zulassungsstelle einen Nachweis darüber verlangen, daß ich außer dem Oldtimer ein Alltagsfahrzeug besitze?

Sofern Sie der Zulassungsstelle glaubhaft machen können, daß Sie den Oldtimer nur zu zugelassenen Fahrten und nicht als Alltagsfahrzeug nutzen, kann die Zulassungsstelle keinen Nachweis fordern.

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Was passiert mit meinem bisherigen Schadenfreiheitsrabatt, wenn ich mein Fahrzeug als Oldtimer zulasse?

Wenn Sie den Schadenfreiheitsrabatt nicht auf ein Alltagsfahrzeugüberschreiben lassen, verfällt er.

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Saison-Kennzeichen

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Für welche Fahrzeuge kann ich ein Saisonkennzeichen bekommen?

Eine Einschränkung gibt es nicht, auch das Alter des Fahrzeuges spielt keine Rolle.

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Wie lang kann bzw. muß eine Saison dauern?

Die Mindestdauer für eine Saison beträgt 2 Monate, die Höchstdauer 11 Monate.

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Wie bekomme ich ein Saisonkennzeichen?

Sie beantragen dieses bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle; Sie benötigen hierfür die Fahrzeugpapiere sowie eine Deckungskarte für Saisonkennzeichen Ihres Versicherers. Bei der Zulassungsstelle wird Ihnen dann ein neues Euro-Kennzeichen ausgehändigt, auf dem Ihr Wunschzeitraum, z. B. 04-10 (April bis Oktober) vermerkt ist.

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Ist es möglich, die bisherige Zahlen-Buchstaben-Kombination zu behalten?

Sofern diese Kombination nicht länger als sieben Zeichen ist, kann sie beibehalten werden. Ansonsten wird ein neues Kennzeichen zugeteilt.

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Wieviel Steuer zahle ich für ein Saisonkennzeichen?

Die Steuersätze für Saisonkennzeichen entsprechen den normalen Kfz-Steuersätzen.

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Muß ich für die An- und Abmeldung jedesmal zur Zulassungsstelle?

Nein, die An- bzw. Abmeldung ist überflüssig, da der Nutzungszeitraum auf dem Kennzeichen vermerkt ist. Nur während dieser Zeit dürfen Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

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Was passiert, wenn ich den Zulassungszeitraum ändern will?

Sie beantragen bei Ihrer Zulassungsstelle neue Kennzeichenschilder mit den neuen Zeitraumzahlen und außerdem einen neuen Fahrzeugschein. Allerdings kann die bisherige Zahlen-Buchstaben-Kombination beibehalten werden.

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Kann ich das Fahrzeug auch außerhalb der Saison nutzen?

Das ist nicht erlaubt, da das Fahrzeug als abgemeldet gilt. Sie dürfen es also weder fahren noch auf öffentlichen Plätzen abstellen.

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  >> Druckversion   Letzte Aktualisierung am 06.09.2005