Häufige Kundenfragen
zum Thema "Oldtimerzulassung"
Fragenschwerpunkte:
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Allgemeine Fragen zum Angebot
Wie alt muß ein Fahrzeug sein, damit es
bei diesem Angebot als Oldtimer gilt ?
Um bei der AXA als Oldtimer eingestuft zu werden, muß das Fahrzeug vor
dem 31.12.1975 zugelassen worden sein.
Die weiteren Zeichnungsrichtlinien entnehmen Sie bitte den
Voraussetzungen auf der Eingangsseite. |
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Warum brauche ich für meinen Oldtimer
ein Wertgutachten?
Die Versichertung benötigt eine objektive und unparteiische Aussage
(=Wertgutachten) bei Motorrädern ab 10.000 Euro und allen sonstigen Wagnissen
ab 25.000 Euro Fahrzeugwert. Gern sind wir Ihnen bei der Wahl eines
geeigneten Sachverständigen behilflich.
- Sie als Fahrzeugbesitzer müssen im Falle eines Schadens Wert und Zustand nachweisen. Dies gestaltet sich vor allem
dann schwierig, wenn das Fahrzeug entwendet wurde oder total
abgebrannt ist.
- Fahrzeuge desselben Typs können aufgrund unterschiedlicher Erhaltungszustände völlig verschiedene Werte
haben. Gerade überdurchschnittlich gut erhaltenen bzw. restaurierten
Fahrzeugen wird der "normale" Marktwert, der sich aus der
aktuellen Marktsituation ermittelt, oft nicht gerecht.
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Vorteile im Kaskoschaden:
- Der durch Gutachten ermittelte Fahrzeugwert ist Grundlage zur Beitragsberechnung und Basis für die
Schadenregulierung.
- Die Kaskoregulierung umfaßt grundsätzlich die
Wiederherstellung des alten Zustandes durch Reparatur und nicht
durch Restaurierung. Bei Fahrzeugen, deren beschädigte Bereiche sich
in gutem Zustand befanden, sind die sog. Abzüge "neu für
alt" durch Wertverbesserung nicht gerechtfertigt, da durch die
Reparatur keine Verbesserung, sondern nur eine Wiederherstellung des
vorherigen Zustandes erfolgt. Durch ein detailliertes Gutachten,
welches konkrete Angaben über den Fahrzeugzugstand vor
Schadeneintritt liefert, kann nachweislich sichergestellt werden,
daß Sie keine Nachteile in der Schadenregulierung hinnehmen müssen.
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Vorteile im Haftpflichtschaden (Fremdschaden):
- In diesem Fall müssen Sie dem gegnerischen
Haftpflichtversicherer den Wert Ihres Fahrzeuges nachweisen. Immer
wieder treten bei diesen Schadenfällen Probleme auf. Die
"normalen" Versicherer können sich nicht vorstellen, daß
gewisse Fahrzeuge mit den Jahren im Wert steigen und nicht, wie
sonst üblich, an Wert verlieren. Die Erfahrungen aus unserem
Kundenkreis haben gezeigt, daß berechtigten Ansprüchen teilweise nur
über den Weg einer gerichtlichen Klärung stattgegeben wurde.
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Kosten des Gutachtens:
- Standard-Bewertung - ab ca. 200 Euro zzgl. Mwst. Generell empfehlenswert, da eine eingehende Untersuchung der
einzelnen Baugruppen Ihres Fahrzeuges vorgenommen und der
vorliegende Zustand detailliert beschrieben und kommentiert werden.
- Kurzcheck - ab ca. 100 Euro zzgl. Mwst.
Preisalternative zum Bewertungsgutachten, wobei eine hierüber
getroffene Wert- und Zustandsaussage gewisse Probleme in sich bergen
kann: Da das Fahrzeug nur oberflächlich in Augenschein genommen
wird, muß im Schadenfall mit einer eingehende Prüfung gerechnet
werden. Sollte dann ein anderer Marktwert ermittlet werden, geht
diese Tatsache zu Ihren Lasten
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Historisches Kennzeichen (H-Kennzeichen) |
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Gibt es für Oldtimer besondere
Kennzeichen und wie kann ich ggf. eines bekommen?
Für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, sich in einem überdurchschnittlichen und originalen Erhaltungszustand befinden und
vornehmlich der "Pflege kraftfahrzeug historischen Kulturgutes"
dienen, gibt es ein besonderes Kennzeichen, das sog. "Historische
Kennzeichen".
Um ein solches Kennzeichen zu bekommen, wird eine Begutachtung nach
§21c StVZO durch den TÜV (alte Bundesländer) oder die DEKRA (neue
Bundesländer) vorgenommen, welche bestätigen muß, daß es sich bei dem
Fahrzeug um einen Oldtimer handelt.
Sobald Sie diese Bestätigung haben, können Sie bei der
Zulassungsstelle ein Oldtimer-Kennzeichen beantragen. Dort wird die
Schlüsselnummer in Ihrem Fahrzeugbrief in "98" geändert; an das
Kennzeichen wird ein "H" stellvertretend für
"historisch" angehängt.
Damit haben Sie für Ihr Auto die Betriebserlaubnis als Oldtimer und
kommen in den Genuß einer besonderen Kfz-Steuer:
- Motorräder 46 Euro im Jahr
- alle übrigen Kraftfahrzeuge 191 Euro im Jahr
unabhängig vom Hubraum. Da Sie Ihren Oldtimer jederzeit an- und
abmelden können, zahlen Sie nur für die zugelassene Zeit. |
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Kann ich meinen historisch zugelassenen
Oldtimer auch mit einem "Saisonkennzeichen" nutzen?
Eine Kombination aus "Historischem Kennzeichen" und "Saisonkennzeichen" ist nicht möglich. |
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Was bedeutet "Begutachtung nach §
21c StVZO"?
Bei einer Begutachtung nach §21c StVZO wird festgestellt, ob Ihr
Fahrzeug als Oldtimer gilt und das H-Kennzeichen zugeteilt bekommt. Dabei
werden die Originalität und der Zustand des Fahrzeuges überprüft. Dies
wird durch ein Gutachten bestätigt.
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Kann auf die Begutachtung verzichtet
werden, wenn das Fahrzeug gerade bei einer HU war?
Nein, leider muß die Begutachtung für ein "Historisches
Kennzeichen" durch einen hierfür zugelassenen Sachverständigen trotzdem
erfolgen. Dies liegt u. a. daran, daß Fahrzeugart und Schlüsselnummer im
Fahrzeugbrief geändert werden müssen, um in den Genuß der
Steuerbegünstigung zu gelangen. |
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Ab wann kann ich für meinen Oldtimer
ein "Historisches Kennzeichen" bekommen?
Entscheidend ist immer der Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges, nicht
das Jahr. So können Sie z. B. ein Fahrzeug mit Erstzulassung am
25.12.1971 auch erst ab dem 25.12.2001 als historisches Fahrzeug
zulassen. |
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Wirkt es sich negativ aus, wenn das
Fahrzeug nicht im Baujahr zugelassen wurde?
Ja, denn entscheidend, ob es sich um einen Oldtimer handelt, ist das
Erstzulassungsdatum, nicht das Datum der Auslieferung. |
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Was ist bei Import-Fahrzeugen zu
beachten?
Bei Import-Fahrzeugen steht im Fahrzeugbrief häufig nicht das Jahr der
Erstzulassung, sondern des Imports. Deshalb sollten Sie sich immer die
Original-Zulassungspapiere, zumindest aber in Kopie, aushändigen lassen. |
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Müssen Fahrzeuge, die älter als 30
Jahre sind, zwangsweise historisch zugelassen werden?
Die Entscheidung, ob das Fahrzeug mit einem "Historischen
Kennzeichen" zugelassen wird oder nicht, liegt ganz an Ihnen. So
können Sie Ihr Fahrzeug, auch wenn es älter als 30 Jahre ist, ganz "konventionell" oder saisonweise zulassen.
Für Hubraum-schwache Fahrzeuge ist die konventionelle Zulassung
weiterhin am sinnvollsten. |
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Wie wirken sich Veränderungen am
Fahrzeug aus? Haben sie u. U. Einfluß auf die Zuteilung eines
Oldtimer-Kennzeichens?
Um als Oldtimer zu gelten, sollte das Fahrzeug den Originalzustand
widerspiegeln, d. h. gewisse Änderungen haben keinen Einfluß auf die
Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens, andere hingegen einen negativen
Einfluß
.Keinen Einfluß haben z. B.
- Ausrüstung des Fahrzeuges mit einem Katalysator
- Einbau einer 12 Volt-Lichtmaschine und H4-Scheinwerfersätze
- Ersetzen der zerstörten Karosserie, wenn der ursprüngliche Eindruck des Kfz erhalten bleibt
- Umbau eines Fahrzeuges in der Nachkriegszeit wenn zeitgenössisch (z. B. "Hot Rod", s.u.)
- die Veränderung selbst schon "historisch" ist, also mind. 20 Jahre zurückliegt.
Negativen Einfluß haben z. B.
- moderne Technik und Kunststoffkarosserie
- Änderung des zeitgenössischen Erscheinungsbildes des Fahrzeuges
- Tuningmaßnahmen
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Wird mein in den 60er Jahren zum "Hot Rod" umgebautes Fahrzeug als Oldtimer anerkannt?
Ja, da es sich bei dem "Hot Rod" um ein Stück amerikanischer
Kraftfahrzeuggeschichte handelt. |
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Können auch Lkw als Oldtimer mit H-Kennzeichen
zugelassen werden?
Ja, sofern sie die Begutachtung nach §21c StVZO bestehen. |
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Darf ich meinen historisch zugelassenen
Oldtimer gewerblich nutzen?
Nein, eine gewerbliche Nutzung ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen.
Allerdings spricht nichts dagegen, wenn Sie z. B. Ihre Bekannten auf
einer Hochzeit fahren, solange Sie dieses nicht regelmäßig und
entgeltlich tun. |
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Gibt es das "Historische
Kennzeichen" nur in der "neuen" Euro-Version?
Ja, Historische Kennzeichen werden nur als Euro-Kennzeichen
ausgestellt. |
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Mein Oldtimer hat einen besonders
schmalen Kennzeichenhalter, so daß normale Kennzeichen zu groß sind. Was
ist zu tun, damit ich das "Historische Kennzeichen" trotzdem
bekomme?
In diesem Fall sollten Sie bei der Zulassungsstelle um eine besonders
kurze Nummer bitten. Eventuell können Sie auch ein Motorrad-Kennzeichen
erhalten. |
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Kann ich mein bisheriges Kennzeichen
für das "Historische Kennzeichen" übernehmen?
Wenn das bisherige Kennzeichen nicht länger als sieben Zeichen ohne
das "H" ist, ist es möglich, die bisherige Kombination zu
übernehmen. Wird das Kennzeichen durch das zusätzliche "H"
breiter als der Kennzeichenhalter des Fahrzeuges, beantragen Sie ein
Kennzeichen in Engschrift oder ein Leichtkraftrad-Kennzeichen. |
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Kann ich meinen Oldtimer auch bei
Smog-/Ozon-Alarm nutzen?
Für Oldtimer gibt es hier keine Sonderregelung, es gelten die üblichen
Vorschriften. |
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Rotes Dauerkennzeichen (07er-Nummer) |
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Für welche Fahrzeuge gilt ein rotes
Oldtimerkennzeichen und wie bekomme ich es?
Ein Mindestalter des Kfz für rote Oldtimerkennzeichen sieht der
Gesetzgeber nicht vor, aber es haben sich 20 Jahre eingebürgert. In
Einzelfällen genügt der Nachweis, daß es sich um ein besonders seltenes
und automobilhistorisch wertvolles Fahrzeug handelt. Insofern können ggf.
auch jüngere Fahrzeuge versichert werden.
Das rote Oldtimerkennzeichen beantragen Sie bei Ihrer
Zulassungsstelle. Dort müssen Sie Ihren Personalausweis, ein
polizeiliches Führungszeugnis, eine Liste der Oldtimerfahrzeuge, die mit
dem roten Kennzeichen bewegt werden sollen, sowie eine Deckungszusage
(Doppelkarte) Ihrer Versicherungsgesellschaft vorlegen. Die
Zulassungsstelle wird außerdem einen Auszug aus dem
Verkehrszentralregister in Flensburg einholen. |
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Gilt das rote Oldtimerkennzeichen nur
für ein Fahrzeug?
Nein, auf das rote Oldtimerkennzeichen können mehrere Fahrzeuge
zugelassen werden.
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Müssen für rote Oldtimerkennzeichen
Steuern gezahlt werden?
Ja, die jährliche Steuer beträgt
- 46 Euro für Motorräder
- 191 Euro für alle sonstigen Risiken
unabhängig von der Anzahl der Risiken. |
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Muß ich ein Fahrtenbuch führen?
Ein Fahrtenbuch muß geführt werden, wenn das Fahrzeug mit einem roten Oldtimerkennzeichen ausgestattet ist. |
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Muß ich mit meinem Oldtimer weiterhin
zum TÜV, wenn ich ein rotes Oldtimerkennzeichen habe?
Gesetzlich vorgeschrieben sind weder TÜV noch Hauptuntersuchung.
Allerdings sieht ?28 StVZO eine Einschränkung insoweit vor, "daß nur
dann Versicherungsschutz besteht, wenn das Kfz frei von groben, ohne
weiteres erkennbaren Mängeln ist, die seine Verkehrssicherheit wesentlich
beeinträchtigen". Sie sind als Fahrzeughalter also dazu
verpflichtet, das Fahrzeug verkehrssicher und den Vorschriften
entsprechend zu halten. |
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Kann die Zulassungsstelle einen Nachweis über die Verkehrssicherheit meines Oldtimers verlangen?
Ja, es liegt im Ermessen der Zulassungsstelle, ob sie einen Nachweisüber die Verkehrstüchtigkeit des Kfz verlangt oder nicht. Bedenken Sie
auch: Wer die Vorschriften der StVO und StVZO nicht einhält, macht sich
strafbar und gefährdet seinen Versicherungsschutz.
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Welche Fahrten dürften mit einem roten
Oldtimerkennzeichen gemacht werden?
Zu den gesetzlich erlaubten Fahrten mit rotem Oldtimerkennzeichen gehören
- Prüfungsfahrten (z. B. durch einen Sachverständigen)
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
- An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
- Fahrten zum Zwecke der Wartung, Reparatur und Pflege des Fahrzeuges
- Fahrten zu einer Messe oder Show, wenn es sich um Oldtimer-Veranstaltungen handelt
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Darf ich mit meinem roten
Oldtimerkennzeichen auf einer Hochzeit fahren? Nein, da eine Hochzeitsfahrt nicht zu den gesetzlich genehmigten
Fahrten gehört (s. weiter oben). |
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Kann ich mit dem roten
Oldtimerkennzeichen ins Ausland fahren?
Das ist vom Besuchsland abhängig. Einige Länder (z. B. Schweiz,Österreich, Holland, Italien) erkennen das rote Kennzeichen an, andere
(z. B. Belgien, Luxemburg) dagegen nicht.
Denken Sie bitte daran, daß es sich um eine genehmigte Fahrt, z. B.
Oldtimer-Treffen, handeln muß ! |
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Kann das rote Oldtimerkennzeichen auch
für andere, "normale" Fahrzeuge genutzt werden? Nein, da diese Fahrzeuge weder im Fahrzeugscheinheft eingetragen sind,noch handelt es sich um Oldtimer. |
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Kann ich das rote Oldtimerkennzeichen
auch abmelden?
Das Abmelden ist ohne weiteres möglich. Die Steuer wird anteilig
erstattet. Allerdings müssen Sie bei Wiederinbetriebnahme das aufwendige
Beantragungsverfahren erneut durchlaufen. |
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Was ist beim Kauf oder Verkauf eines
Oldtimers zu beachten, der über das rote Dauerkennzeichen bewegt wird?
Beim Verkauf eines Oldtimers wird dieser entweder aus dem
Fahrzeugscheinheft ausgetragen oder Sie geben den roten Fahrzeugschein
zurück.
Beim Kauf eines Oldtimers ist das gleiche zu beachten wie bei der
Anmeldung: Sie müssen bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere
vorlegen und erhalten dort einen neuen, roten Fahrzeugschein oder
einen Eintrag in das Fahrzeugscheinheft. Erst dann dürfen Sie den
Oldtimer bewegen.
Egal ob Kauf oder Verkauf: setzen Sie Ihren Versicherer in jedem Fall
umgehend in Kenntnis. |
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Wird wie beim Historischen Kennzeichen
der Fahrzeugbrief geändert?
Nachdem Sie ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt haben, erhalten
Sie einen besonderen Fahrzeugschein oder ein Fahrzeugheft, je nachdem,
für wie viele Fahrzeuge das rote Oldtimer-Kennzeichen gelten soll.
Fahrzeugschein/Fahrzeugheft werden von der Zulassungsstelle ausgefüllt;
Sie selber dürfen keine Einträge vornehmen. Außerdem muß jede Seite mit
Ihrer Unterschrift und einem Amtsstempel versehen werden. |
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Also brauche ich keinen normalen
Fahrzeugbrief mehr?
Nein, da die Zulassungsstelle ein besonderes Dokument ausstellt
(s.o.). Der ursprüngliche Fahrzeugbrief verfällt. Soll das Fahrzeug
später wieder "normal" zugelassen werden, ist eine Vollabnahme
erforderlich. |
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Wie unterscheidet sich das rote
Oldtimerkennzeichen vom normalen Oldtimerkennzeichen?
Zum einen in der Farbe. Außerdem tragen rote Oldtimerkennzeichen die
Form "XY-07 ...". Vor April 1995 ausgegebene rote Kennzeichen
haben die Form "XY-06 ..." und können weiterverwendet werden. |
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Kann die Zulassungsstelle einen
Nachweis darüber verlangen, daß ich außer dem Oldtimer ein
Alltagsfahrzeug besitze?
Sofern Sie der Zulassungsstelle glaubhaft machen können, daß Sie den
Oldtimer nur zu zugelassenen Fahrten und nicht als Alltagsfahrzeug
nutzen, kann die Zulassungsstelle keinen Nachweis fordern. |
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Was passiert mit meinem bisherigen
Schadenfreiheitsrabatt, wenn ich mein Fahrzeug als Oldtimer zulasse?
Wenn Sie den Schadenfreiheitsrabatt nicht auf ein Alltagsfahrzeugüberschreiben lassen, verfällt er. |
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Saison-Kennzeichen |
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Für welche Fahrzeuge kann ich ein
Saisonkennzeichen bekommen?
Eine Einschränkung gibt es nicht, auch das Alter des Fahrzeuges spielt
keine Rolle. |
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Wie lang kann bzw. muß eine Saison
dauern?
Die Mindestdauer für eine Saison beträgt 2 Monate, die Höchstdauer 11
Monate. |
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Wie bekomme ich ein Saisonkennzeichen?
Sie beantragen dieses bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle; Sie
benötigen hierfür die Fahrzeugpapiere sowie eine Deckungskarte für
Saisonkennzeichen Ihres Versicherers. Bei der Zulassungsstelle wird Ihnen
dann ein neues Euro-Kennzeichen ausgehändigt, auf dem Ihr Wunschzeitraum,
z. B. 04-10 (April bis Oktober) vermerkt ist. |
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Ist es möglich, die bisherige
Zahlen-Buchstaben-Kombination zu behalten?
Sofern diese Kombination nicht länger als sieben Zeichen ist, kann sie
beibehalten werden. Ansonsten wird ein neues Kennzeichen zugeteilt. |
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Wieviel Steuer zahle ich für ein
Saisonkennzeichen?
Die Steuersätze für Saisonkennzeichen entsprechen den normalen
Kfz-Steuersätzen. |
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Muß ich für die An- und Abmeldung
jedesmal zur Zulassungsstelle?
Nein, die An- bzw. Abmeldung ist überflüssig, da der Nutzungszeitraum
auf dem Kennzeichen vermerkt ist. Nur während dieser Zeit dürfen Sie das
Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. |
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Was passiert, wenn ich den
Zulassungszeitraum ändern will?
Sie beantragen bei Ihrer Zulassungsstelle neue Kennzeichenschilder mit
den neuen Zeitraumzahlen und außerdem einen neuen Fahrzeugschein.
Allerdings kann die bisherige Zahlen-Buchstaben-Kombination beibehalten
werden. |
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Kann ich das Fahrzeug auch außerhalb
der Saison nutzen?
Das ist nicht erlaubt, da das Fahrzeug als abgemeldet gilt. Sie dürfen
es also weder fahren noch auf öffentlichen Plätzen abstellen. |
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